Rechtsprechung
   OLG Dresden, 21.02.2000 - 2 U 3410/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,24613
OLG Dresden, 21.02.2000 - 2 U 3410/98 (https://dejure.org/2000,24613)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.02.2000 - 2 U 3410/98 (https://dejure.org/2000,24613)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Februar 2000 - 2 U 3410/98 (https://dejure.org/2000,24613)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,24613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abgleich zwischen Rohbauunternehmer und Architekten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planung einer Tiefgaragen-Zufahrtsrampe: Welche Prüfpflichten hat Rohbauunternehmer? (IBR 2002, 70)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 94/76

    Zulässigkeit einer Streitverkündung; Umfang der Pflichten des Baubetreuers

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 2 U 3410/98
    W insoweit ein Planungsfehler nicht vorliegt und sich die Beklagte ein etwaiges Bauüberwachungsverschulden des von ihr beauftragten Architektenbüros H nicht gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss (vgl. BGHZ 95, 128 [131] ; BGHZ 70, 187 [ 1911 ).
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84

    Keine Haftung des Auftraggebers für den Vorunternehmer

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 2 U 3410/98
    W insoweit ein Planungsfehler nicht vorliegt und sich die Beklagte ein etwaiges Bauüberwachungsverschulden des von ihr beauftragten Architektenbüros H nicht gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss (vgl. BGHZ 95, 128 [131] ; BGHZ 70, 187 [ 1911 ).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 40/80

    Umfang des Leistungsverweigerungsrechts wegen mangelhafter Werkausführung bei

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 2 U 3410/98
    Auf Grund der bereits durch umfangreiche Nachbesserungsmaßnahmen dokumentierten Bereitschaft der Klägerin, die von ihr zu verantwortenden Mängel zu beseitigen, ist es angemessen und ausreichend, das Zurückbehaltungsrecht auf den doppelten Mangelbeseitigungsaufwand zu begrenzen (vgl. BGH NJW 1981, 2801; BGHZ 54, 245 [2491 ).
  • BGH, 05.11.1998 - VII ZR 236/97

    Auslegung einer Vereinbarung zwischen den Parteien eines Bauvertrages über die

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 2 U 3410/98
    bb) Für die Mängel ihrer Werkleistung ist allein die Klägerin verantwortlich, sodass sie die Erfüllung ihrer Nachbesserungsverpflichtung nicht wegen eines der Beklagten zuzurechnenden Planungsfehlers ganz oder teilweise zurückhalten kann (vgl. BGHZ 90, 354 [357 ff]; BGHZ 90, 344 [350 ff]; BGH NJW 1999, 416 [417]).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82

    Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 2 U 3410/98
    bb) Für die Mängel ihrer Werkleistung ist allein die Klägerin verantwortlich, sodass sie die Erfüllung ihrer Nachbesserungsverpflichtung nicht wegen eines der Beklagten zuzurechnenden Planungsfehlers ganz oder teilweise zurückhalten kann (vgl. BGHZ 90, 354 [357 ff]; BGHZ 90, 344 [350 ff]; BGH NJW 1999, 416 [417]).
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Dresden, 21.02.2000 - 2 U 3410/98
    bb) Für die Mängel ihrer Werkleistung ist allein die Klägerin verantwortlich, sodass sie die Erfüllung ihrer Nachbesserungsverpflichtung nicht wegen eines der Beklagten zuzurechnenden Planungsfehlers ganz oder teilweise zurückhalten kann (vgl. BGHZ 90, 354 [357 ff]; BGHZ 90, 344 [350 ff]; BGH NJW 1999, 416 [417]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht